Der Mietenspiegel ist de facto ein Mietsteigerungsspiegel – das zeigt auch der gestern erschienene neue Mietspiegel für Hamburg. Die AG Mieten dokumentiert das Ausmaß der Mietsteigerungen in einer Gegenüberstellung der Mietenspiegel von 2009 und 2011 und stellt 10 Forderungen an die Hamburger Wohnungspolitik. Der Hamburger Mietenwahnsinn muss ein Ende haben!
Der Wohnungsmangel verschärft sich in Hamburg immer mehr, insbesondere Wohnungen, die sich Geringverdienende leisten können, werden zur Mangelware. Mietpreisbindungen laufen aus, neue Sozialwohnungen werden kaum gebaut. Gleichzeitig wird weiterhin ein gigantischer Überschuss an Büroflächen produziert – ca. 1,4 Mio. qm stehen zur Zeit leer. Wohnungsmarkt und städtisches Flächenmanagement folgen mittlerweile weitgehend der Logik der Gewinnmaximierung, einkommensschwache Haushalte werden an den Stadtrand oder gar in die Obdachlosigkeit gedrängt. Nun ist der neue Mietspiegel herauskommen. Das werden viele Mieter_innen in der Folge seines Erscheinens auch dieses Jahr wieder unmittelbar zu spüren bekommen.
Die Dramatik des Mietenspiegels zeigt der Vergleich von 2009 und 2011, den die AG Mieten im Netzwerk Recht auf Stadt erstellt hat: Rot sind die Wohnungskategorien mit einem Preisanstieg, grün diejenigen mit einer Preissenkung – viel grün ist da nicht:
(Für eine detaillierte Ansicht könnt ihr den Vergleich als PDF runterladen)
Die AG Mieten erhebt aus diesem Anlass
10 Forderungen zum neuen Mietenspiegel und zur Hamburger Wohnungspolitik:
1. Der Arbeitskreis Mietenspiegel muss paritätisch besetzt sein – die Vertreter_innen der Mieter_innen müssen Einfluss auf die Gestaltung des Mietenspiegels haben!
2. ALLE Mieten müssen in die Berechnungen des Mietenspiegels mit einfließen – die Bestandsmieten ebenso wie die Mieten des öffentlich geförderten Wohnraums! Der Bodenrichtwert darf keinen Einfluss mehr auf die Wohnlageneinstufung haben!
3. Deutliche Senkung der Kappungsgrenze (derzeit 20 % alle 3 Jahre). Die durchschnittliche Mietsteigerung muss unter der allgemeinen Einkommensentwicklung liegen!
4. Soziale Erhaltens- und Umwandlungsverordnungen flächendeckend in allen innenstadtnahen sowie von Gentrifizierung bedrohten Quartieren (wie z.B. Wilhelmsburg, Veddel, Hamm, Barmbek usw.)!
5. § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zur Anwendung bringen und erweitern: Neuvermietungspreise, die über 10 % der ortüblichen Vergleichsmiete liegen, müssen anfechtbar und ggf. als Mietwucher strafbar sein.
6. Abschaffung des § 559 BGB. Mieterhöhungen bei Modernisierungsmaßnahmen müssen zwischen beiden Vertragsparteien ausgehandelt werden. Im Rahmen einer energetischen Modernisierung darf in Zukunft eine maximale Erhöhung der Miete in Höhe der realen Energie-Einsparung erfolgen.
7. Umzugsforderungen seitens der Ämter an ALG II-Bezieher_innen und Transferleistungs-Empfänger_innen sind zu unterlassen – ebenso wie grundsätzlich Räumungsbegehren gegen Menschen ohne Wohn-Alternative.
8. Jährlicher Neubau von 5000 Sozialwohnungen im ersten Förderweg. Kein Verkauf städtischer Flächen sondern Vergabe im Erbbaurecht an gemeinwirtschaftliche Unternehmen. Umwandlung von Büroleerstand zu Wohnraum mit öffentlichen Mitteln fördern.
9. Keine weiteren Mieterhöhungen bei der SAGA-GWG, um günstige Mieten in Hamburg zu sichern.
10. Perspektivisch muss Wohnraum dem profitorientierten Wohnungsmarkt weitgehend entzogen werden. Wohnen ist ein soziales Grundrecht und keine Ware – deswegen: Wohnraum vergesellschaften!





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